GEORG FRIEDRICH VON ZENTNER (1752-1835) deutscher Rechtsgelehrter und bayerischer Staatsmann. Zunächst Professor für Staatsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, trat er 1799 in die bayerische Ministerialbürokratie ein. Im Königreich Bayern war er ab 1810 geschäftsführender Generaldirektor im Innenministerium und von 1823 bis 1831 Staatsminister der Justiz, 1827/28 zusätzlich Ministerverweser des Staatsministeriums des Königlichen Hauses und des Äußeren. Er war maßgeblich an der Ausarbeitung des bayerischen Gemeindeedikts und der bayerischen Verfassung von 1818 beteiligt. 1820 wurde er als erste Person zum Ehrenbürger der Stadt München ernannt.

GEORG FRIEDRICH VON ZENTNER (1752-1835) deutscher Rechtsgelehrter und bayerischer Staatsmann. Zunächst Professor für Staatsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, trat er 1799 in die bayerische Ministerialbürokratie ein. Im Königreich Bayern war er ab 1810 geschäftsführender Generaldirektor im Innenministerium und von 1823 bis 1831 Staatsminister der Justiz, 1827/28 zusätzlich Ministerverweser des Staatsministeriums des Königlichen Hauses und des Äußeren. Er war maßgeblich an der Ausarbeitung des bayerischen Gemeindeedikts und der bayerischen Verfassung von 1818 beteiligt. 1820 wurde er als erste Person zum Ehrenbürger der Stadt München ernannt.
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Buchbeschreibung "GEORG FRIEDRICH VON ZENTNER (1752-1835) deutscher Rechtsgelehrter und bayerischer Staatsmann. Zunächst Professor für Staatsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, trat er 1799 in die bayerische Ministerialbürokratie ein. Im Königreich Bayern war er ab 1810 geschäftsführender Generaldirektor im Innenministerium und von 1823 bis 1831 Staatsminister der Justiz, 1827/28 zusätzlich Ministerverweser des Staatsministeriums des Königlichen Hauses und des Äußeren. Er war maßgeblich an der Ausarbeitung des bayerischen Gemeindeedikts und der bayerischen Verfassung von 1818 beteiligt. 1820 wurde er als erste Person zum Ehrenbürger der Stadt München ernannt."

Große ORIGINAL-URKUNDE (2 S. gr. folio mit schön lithographiertem Kopf des Ministeriums und Wappen des Königreich Baiern) mit Ort, Datum, eigenhändiger Unterschrift signiert   München, den 17.II.1828

- Gehaltsanweisung für den k. Kabinetts-Sekretär Bernhard Grandauer.

(= BERNHARD MICHAEL VON GRANDAUER (1776-1838)  bayerischer Jurist und Regierungsbeamter, lernte  in Bad Brückenau König Ludwig I. kennen, der ihn sehr schätzte. Dieser berief ihn 1827 als Pädagogen nach München. Bald erhielt Bernhard Michael Grandauer dort das Amt eines königlichen Kabinettssekretärs und wurde Mitglied im Obersten Kirchen- und Schulrat des Königreichs, der unter Leitung Eduard von Schenks das ganze bayerische Bildungswesen reformieren sollte. In dieser Tätigkeit arbeitete er die neuen bayerischen Schul-Lehrpläne, sowie mehrere Landtagsabschiede und Gesetzestexte aus. Im Dezember 1831 avancierte Grandauer zum Wirklichen Staatsrat. Wegen seiner kirchenfreundlichen Haltung wurde er vom König geschätzt, von anderen politischen Kreisen jedoch stark bekämpft und als „ultramontan“ gebrandmarkt. Grandauer war ein besonderer Förderer der religiösen Orden und gilt als einer der einflussreichen Berater Ludwigs I. hinsichtlich seiner Politik der Klostergründungen. Daneben beschäftigte sich der Beamte mit Mathematik, Astronomie, Physik und Chemie. Der Nachruf in der Allgemeinen Zeitung München hebt hervor, dass Bernhard Michael von Grandauer ein „vielseitiges Wissen und eine umfassende Bildung“ besaß, sowie einen „festen, rechtlichen Charakter“, der ihn sein Amt stets über den politischen Parteiungen stehend habe ausüben lassen  (wiki))

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