UNIVERSITÄT GIEßEN im Revolutionsjahr 1848

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Buchbeschreibung "UNIVERSITÄT GIEßEN im Revolutionsjahr 1848"

ORIGINAL-DOKUMENT (8 SS. gr. 4° mit umlaufender Schmuckbordüre, Großherzoglich hessisches Wappen am Kopf der ersten Seite) mit Ort, Datum, verschiedenen Unterschriften signiert   

Abgangs-Zeugniß der Großherzoglich Hessischen LUDEWIGS-UNIVERSITÄT Giessen (= Ludwigs-Universität (latinisiert Ludoviciana)Justus-Liebig-Universität Gießen)   für Student med. HEINRICH GRASSO aus Beverungen, eigenhändig signiert von Dr. Schäfer als Rector der Universität, Dr. Birnbaum als Kanzler der Universität und dem Universitäts-Richter.   Gießen, 12.04.1848   -  mit einem Verzeichnis der besuchten Vorlesungen 1846/47

(Heinrich Schäfer (* 25. April 1794 in Schlitz (Vogelsbergkreis); † 2. Juli 1869 in Gießen) war ein deutscher Historiker, Bibliothekar, Romanist, Lusitanist und Hispanist.
Von 1833 bis zu seinem Tod war Schäfer ordentlicher Professor für Geschichte an der Justus-Liebig-Universität Gießen (1864 auch Rektor, ab 1864 auch Direktor der Universitätsbibliothek).)

(Johann Michael Franz Birnbaum (* 19. September 1792 in Bamberg; † 14. Dezember 1877 in Gießen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Dramatiker.   -- 

Birnbaum traf im Jahre 1840[29] in Gießen ein und begann seine Stellung als Geheimer Justizrat. Anders als bei seinen früheren Stellungen in Deutschland gelang es Birnbaum nun, das Vertrauen und das Wohlwollen seiner Kollegen zu gewinnen. Möglicherweise mag dies daran gelegen haben, dass Birnbaum nicht mehr als Mittzwanziger an die Universität kam, sondern mittlerweile das gesetztere Alter von 48 Jahren hatte. Infolgedessen wurde er im Wintersemester 1844/45 zum Rektor vorgeschlagen und vom Großherzog dazu ernannt.[30]

Sehr bald musste er seinen akademischen Lehrbetrieb einstellen, da ihm im Jahre 1847 die Stelle als Kanzler der Universität anvertraut wurde. Dieses Amt erforderte die Leitung der akademischen Verwaltung. Bezeichnenderweise belegte er mit seinem Posten als Kanzler der Universität Gießen auch gleichzeitig den Sitz in der Ersten Kammer des Großherzogtums Hessen. Dieses Amt füllte er auch stets aktiv aus. Hier kam ihm besonders die gewonnene Erfahrung aus Löwen zugute, die ihn gelehrt hatte, Innovation auf ihre Praktikabilität hin zu untersuchen und zu gewichten. Immer mehr entfernte sich Birnbaum von den akademischen Tätigkeiten und fand sich, fast unfreiwillig und überrumpelt, in der Politik seiner Zeit wieder. So wurde er vom Großherzog Ludwig III. im Jahre 1849 und 1850 mit der Aufgabe betraut, „als landesherrlicher Bevollmächtigter den Bischofswahlen in Mainz“[31] beizuwohnen. Da es in dieser Zeit zu großen Spannungen zwischen der Kirche und Ludwig III. gekommen war, entlud sich dieser Ärger gerade auf den Bevollmächtigten, Birnbaum.[32] Dennoch bewährte sich Birnbaum auf solchen politischen Missionen und wurde schließlich im Jahre 1850 zum Mitglied des Staatenhauses des Erfurter Parlaments ernannt.

Birnbaum erlebte also die Deutsche Revolution 1848/49 in Gießen persönlich mit und war durch seine Anstellung recht bald in die politischen Mühlen verstrickt. Nach dem Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung war es Preußen, die auf eine Einigung der deutschen Länder drängten. Ein erstes Ergebnis dieser Bestrebungen war eben jenes Erfurter Unionsparlament. Birnbaum wurde als Berichterstatter des Ausschusses im Parlament gewählt, der über den Entwurf des Gesetzes über die Einrichtung eines Reichsgerichtes entscheiden sollte.[31] In vielen dieser und folgender Abstimmungen machte Birnbaum deutlich, dass er zu den „Erfurter Rechten“ gezählt werden muss. So sprach er sich zum Beispiel ganz entschieden gegen die Einführung eines allgemeinen Wahlrechts aus und unterstützt das alte preußische Dreiklassenwahlrecht. „Ich will nur bemerken, daß ich von jeher ein Gegner des allgemeinen Stimmrechts gewesen bin, nicht etwa aus einem theoretischen Grunde, sondern weil ich es nirgends, weder in republikanischen noch in monarchischen Staaten dauernd begründet gefunden habe und weil es überall, wo es zeitweise sich geltend gemacht hat, so nachtheilige Folgen äußerte, daß man genöthigt war, von demselben zurückzukehren.“[33] Sicherlich zeigt dies auch die andere Seite des sonst sehr liberal und weltmännisch auftretenden Birnbaum auf. Allein die ungünstigen Beispiele lassen ihn an das Versagen des allgemeinen Wahlrechts glauben.

Zeitlich war Birnbaum mit seinen politischen Aktivitäten so sehr eingebunden, dass er ausschließlich dazu kam, Vorlesungen zu halten. Wissenschaftliche Schriften veröffentlichte Birnbaum so gut wie gar nicht mehr in seiner Gießener Zeit. Er griff vielmehr praktisch in das Geschehen mit ein und äußerte sich beispielsweise im September 1846 dezidiert zur großen „Gefängnisreform“. Der maßgebliche Anstoß dieser Reform kam von Birnbaums altem Lehrer und Freund Mittermaier. Und eine solche Gefängnisreform war ein sichtbarer Ausdruck einer allgemeinen Zeitentwicklung, hin zu mehr Liberalismus. Der in die Geschichte eingegangene Satz Mittermaiers: „Man hat unsere Strafrechtstheorie von den Hunden abgeleitet, man hat geglaubt, wie man den Hund prügelt, damit er nicht mehr stiehlt, so müsse man auch mit Menschen umgehen“ macht deutlich, dass sich die Zeit weg von einem reinen Vergeltungsstrafrecht hin zu einem Strafrecht der Zwecke entwickelte. Mittermaiers Idee war es, „ein Strafsystem aufzubauen, dass den Menschen besserte, ohne ihn mit dem Odium der Entehrung zu behaften.“[34] An dieser Stelle folgt Birnbaum seinem alten Meister jedoch nicht. Weder Schriften zum Strafvollzug noch derart fortschrittliche Beiträge auf der Versammlung stammen von Birnbaum. Hier war er immer noch im kantschen und feuerbachschen Geist tätig und scheute sich davor, eine radikale Änderung des Strafrechtssystems zu befördern, da dies zu „chaotischer Verwirrung führen würde“.

Die letzten 37 Jahre Birnbaums waren oft von einer solchen Zurückhaltung und Scheu beherrscht. Der einstmals so starke Reformgeist in ihm schien in dieser Zeit bereits erloschen, oder es war die Furcht, mit einer allzu radikalen Theorie den gewonnenen Ruhm aufs Spiel zu setzen. Im Ganzen brachte er in der Gießener Zeit kaum noch strafrechtswissenschaftliche Arbeiten hervor und trat auch als Professor nur noch selten vor seine Studenten. Aufgrund seiner zurückhaltenden Art erlosch sein Stern jedoch auch nicht. Er wurde von zahlreichen wissenschaftlichen Gesellschaften zum Ehrenmitglied ernannt.[35] Auch hohe Orden wurden ihm aufgrund seiner politischen wie administrativen Verdienste verliehen.[35] „Und doch war diese Endtzeit seines Lebens – der Herbst desselben und die Lebenskraft im Abnehmen begriffen.“[35] Körperlich wie geistig konnte Birnbaum allerdings seinen eigenen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden.[36] Im Jahre 1872 starb, nach 43 Jahren Ehe seine Frau an einem Schlaganfall. Im gleichen Jahr starb auch sein erstgeborener Sohn, Schicksalsschläge, von denen er sich nicht mehr erholen sollte. „Das schmerzlose Ende am 14. Dezember 1877, war ein Einschlummern, das Verlöschen eines flackernden Lichtes, eines Leben von 85 Jahren, 2 Monaten und 25 Tagen!“[37]

In der Nachbetrachtung wurde Birnbaum von seinem Landsmann und Kollegen Karl von Gareis attestiert, dass er „Arbeit um der Arbeit selber willen [betrieb], ein Forscherdasein rastlos fleißig, unermüdet thätig … schlicht, bescheiden und anspruchslos [lebte].“)  (Wiki)

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