ERNST AUGUST I. (1688-1748), Herzog von Sachsen-Weimar und ab 1741 auch von Sachsen-Eisenach, prunkliebender und verschwenderischer Barockherrscher

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Buchbeschreibung "ERNST AUGUST I. (1688-1748), Herzog von Sachsen-Weimar und ab 1741 auch von Sachsen-Eisenach, prunkliebender und verschwenderischer Barockherrscher"

Großer Brief (1 S. gr. folio, Doppelblatt, leicht gebräunt, kalligraphisch geschriebener Kopf und Adresse, diese rückseitig mit rotem Wachssiegel) mit Ort, Datum, eigenhändiger Unterschrift in Tinte signiert   Weimar, 23.XII.1737     (Einzelpreis :  EUR 245,- - alle 3 Briefe komplett : EUR 600,-)  - Drei eigenhändig signierte Schreiben an den Rat zu Weimar, einen nun schon drei Jahren langen Erbschaftsstreit-Prozess betreffend, in dem die Kanzlistengattin Wilhelmine Polite Schnorr, geb. Allin (=weibliche Form von All / Alle / Allen etc.) gegen die Sekretärswitwe Dorothea Susanne Allin klagt. Gleichzeitig trat ihr Mann, der Kanzlist Schnorr, respektlos und unflätig gegenüber dem Gericht auf und soll dafür 14 Tage inhaftiert werden. Der Herzog dringt darauf, den Prozess per Dekret schnell zu beenden, da er "von allen processualischen Weitläuftigkeiten ein Erzfeind" sei.

Deutsche Handschriften auf Papier, Weimar, den 8. Januar 1737, den 23. Dezember 1737 und den 14. März 1738. Jeweils gerichtet an Rat zu Weimar gerichtet. -- Jeweils vom Herzog eigenhändig signiert und mit Siegel auf der Adressseite. -- Im ersten Brief echauffiert sich der Herzog über die lange Dauer von Rechtsprozessen, entgegen seiner Order, "daß kein proceß über ein Jahr dauern soll." Besonders hebt er "die Schnorr- und Ällische Erbschafts Streit-Sache" hervor, "die durch Hartnäckigkeit des Canzlist Schnorrs nach so langer Zeit nicht hat zur Endschaft gebracht werden können. Weil Uns nun aber als LandesHerrn oblieget dergleichen wieder alles Recht und Billigkeit hadernden StreitGeistern Einhalt zu thun, und sie in dem Laufe ihrer Bosheit [. . .] zu hemmen; Als begehren wir hiermit gnädigst [. . .], dass "die Schnorrin als ällische Tochter mit dem Anerbiethen der Zwölfhundert Meißner. Gülden zu frieden seyn müße, und soll mit diesem decisiv die ganze Streit-Sache geendiget seyn." Nun kritisiert der Herzog das Auftreten des Kanzlisten Schnorr im Prozess. Dieser soll "in die Regierungs Stube ohne Huth und Degen gleich in eine Schencke gelaufen gekommen, sich sehr grob bezeiget, und allen Respect vor das gantze Collegium durch ungebührliches Pochen und Toben an die Seite gesetzet haben, auch so gar aus Ungestüm, als seinem Beduncken nach ihnen nicht Favorisiret werden wollen, aus der Regierung gelaufen seyn soll, und Wir Uns dahero recht sehr wundern müßen, daß Ihr eurere Authorität nicht beßer zu mainteniren" wisst. Er kritisiert auch das Gerichtssekretarium und die Schreiber, die erst um 10 oder 11 Uhr auf die Kanzlei kommen und nachmittags gar nicht kommen und auch sonst wenig oder nichts tun. Den Kanzlisten Schnorr soll man aber "andern zum Exempel, und Erlernung beßerer conduite, 14 Tage auf die HauptWacht auf die Pritsche bringen laßen, und künftighin darauf sehen, daß die Subalternirten Dinten Klecker [=Tintenkleckser] das Collegium beßer als Zeithero respectiren mögen." -- Im zweiten Brief fordert der Herzog "in Sachen Klägerin der Canzelistin Wilhelmine Polite Schnorrin zu einem, und der verwittibten Secret. Dorotheen Susannen Allin andern Theils" einen Bericht über den immer noch laufenden Prozess ein, "damit wir allenfalls nach Recht und Billigkeit einen Machtspruch darinne ertheilen können." -- Im dritten Brief klagt der Herzog über seine "Feinde", die Rechtsprozesse über seinen Tod hinaus verzögerten, "da sie dann von neuen agiren" könnten. "Nun habt Ihr Zwar letzthin Euren unterthänigsten Bericht erstattet, daß der Cantzelist [Schnorr] sich eydlich dieses imputati halben gereiniget hätte, der Secretarius Erdwig aber dabey feste beharret, daß der Cantzelist Schnorr sich dieser unterantwortlichen expression bedienet gehabt, und deshalb Zeugen produciren will; Als Begehren Wir hiermit gnädigst, Ihr wollet den Secretaire Erdwig in pleno vor Euch bescheiden, und diejenige Zeugen, sie seyen wer sie wollen, welche in dieses puncts halben anzugeben wissen wird, eydlich und im Beyseyn des Cantzelist Schnorren vernehmen." -- Drei vierseitige Briefe (34 x 20,5 cm); der erste Brief mit etwas über zwei Textseiten, der zweite Briefe mit einer und der dritte mit anderthalb Textseiten; jeweils eine Seite mit der Adresse beschrieben. -- Zustand: Papier etwas fleckig und wasserrandig.

-- Über Ernst August I. (Sachsen-Weimar-Eisenach): Ernst August I. (* 19. April 1688 in Weimar; gest. 19. Januar 1748 in Eisenach) war Herzog von Sachsen-Weimar und ab 1741 auch von Sachsen-Eisenach. Er stammte aus der ernestinischen Linie des Hauses Wettin. Leben: Ernst August I. war Sohn des Herzogs Johann Ernst III. von Sachsen-Weimar und dessen erster Frau Sophia Augusta, einer geborenen Prinzessin von Anhalt-Zerbst. Er bezog um 1706 die Universität Jena und wurde u. a. in Französisch von François Roux unterrichtet. 1707 wurde Ernst August I. für seinen verstorbenen Vater Mitregent seines Onkels Wilhelm Ernst. So lange wie sein Onkel lebte, hielt dieser die Zügel der Regierung allerdings fest in der Hand und beteiligte Ernst August I. kaum an der Verwaltung des Herzogtums. Erst als Wilhelm Ernst 1728 starb, begann Ernst August I. de facto die Regierung von Sachsen-Weimar auszuüben. Ernst August I. war ein prunkliebender Barockherrscher, der sein Land durch seine Eskapaden in den finanziellen Ruin trieb. Berüchtigt war er dafür, ehemalige Vertraute des Hofes, auf deren Vermögen er ein Auge geworfen hatte, ohne jeden Grund inhaftieren und sie erst wieder frei zu lassen, wenn sie dem Herzog ihr Vermögen überschrieben oder hohe Lösegelder gezahlt hatten. Eine Anzahl seiner Opfer ließ sich dieses Verhalten allerdings nicht gefallen und klagte beim Reichshofrat in Wien bzw. beim Reichskammergericht in Wetzlar erfolgreich gegen den Herzog. Die Prozesse dauerten jahrelang und trugen zum finanziellen Ruin des Herzogtums bei. Dazu sind noch die Ausgaben für Militär und Bauwerke zu zählen. Der Herzog unterhielt eine stehende Armee, deren Größe in krassem Missverhältnis zur Einwohnerzahl des kleinen Landes und zu seinen finanziellen Möglichkeiten stand. Die Soldaten wurden an Kursachsen oder den Kaiser vermietet. Unter den 20 Schlössern, die von ihm initiiert oder ausgebaut wurden, sind so bedeutende wie Schloss Belvedere bei Weimar und das Rokokoschloss in Dornburg, jedoch konnten nicht alle erhalten werden. Daneben pflegte er seine Leidenschaft für das Jagen (bei seinem Tod hinterließ er 1.100 Hunde und 373 Pferde) sowie die Frauen. Der Herzog unterhielt u. a. zwei adlige "Ehrenfräulein" und drei bürgerliche "Kammerfrauen". Verheiratet war Ernst August I. seit 1716 mit Eleonore Wilhelmine, einer geborenen Prinzessin von Anhalt-Köthen (1696-1726). Zu der in Nienburg (Saale) ausgerichteten Hochzeit nahm er seine Kapelle einschließlich Johann Sebastian Bach mit, und hier war es auch, wo der Komponist den Bruder der Braut, seinen künftigen Dienstherren Leopold von Anhalt-Köthen, kennen lernte. Ein Kind der Ehe mit Eleonore Wilhelmine war der Erbprinz Johann Wilhelm (1719-1732). Nach dem Tod seiner ersten Gattin heiratete Ernst August I. zunächst nicht wieder, sondern vergnügte sich mit Ehrenfräulein und Kammerfrauen. Erst als 1732 der Erbprinz Johann Wilhelm verstarb, begab sich der Herzog erneut auf Brautschau.  (WIKI).

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