OTTO MAYER (1846-1924) Professor Dr.jur., Jurist, deutscher Hochschullehrer für Verwaltungsrecht und Kirchenrecht. Er prägte maßgeblich den Begriff des Verwaltungsaktes und damit die dogmatischen Grundlagen des deutschen Verwaltungsrechts.

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Buchbeschreibung "OTTO MAYER (1846-1924) Professor Dr.jur., Jurist, deutscher Hochschullehrer für Verwaltungsrecht und Kirchenrecht. Er prägte maßgeblich den Begriff des Verwaltungsaktes und damit die dogmatischen Grundlagen des deutschen Verwaltungsrechts."

Große ORIGINAL-URKUNDE (1 S. A 3, mit gedrucktem Kopf WILHELMI II etc. und umlaufender Bordüre, gefaltet) mit Ort, Datum, eigenhändiger Unterschrift in Tinte signiert als Rektor der Universität, neben dem gedruckten Universitätssiegel, Gegenzeichnung des Universitäts-Sekretär Dr. Hausmann.   Argentorati, 19.X.1902  - Bescheinigung der Kaiser-Wilhelm-Universität (=Universität Straßburg (französisch Université de Strasbourg)) für den stud.jur. ERNST LIEBLER.

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