JOHANN JAKOB ZWIERLEIN (1699-1772) deutscher Jurist, 1735 von Kurhannover zum Rat und zweiten Agenten ernannt und mit der Vollmacht zur Führung sämmtlicher Staatsprozesse ausgestattet, 1755 Hofrat. Vom Fürstenhaus zu Schwarzburg-Sondershausen erhielt Zwierlein eine Erhebung zum kaiserlichen Pfalzgrafen, außerdem von den Fürsten von Anhalt-Bernburg die Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rat. Durch den Kaiser wurde er am 24. Februar 1752 in den erblichen Adelsstand erhoben. Zudem wurde zu seinem Gedenken eine Silbermünze mit Bildnis und Wappen geprägt.
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