DOMINICUS ARUMAEUS (auch Arumäus, eigentlich von Arum, 1579-1637) deutscher Rechtsgelehrter und früher Reichspublizist. Mehrmals soll er im Weimarer Staatsdienst als Gesandter tätig geworden sein. Weitaus größere Bedeutung kommt seinem Wirken jedoch bei der Etablierung einer eigenständigen deutschen Staatsrechtslehre zu, aus der die frühe Reichspublizistik hervorgehen sollte und weshalb man ihn teils als „Stammvater der Publizisten“ betitelte. Von den im Laufe des 17. Jahrhunderts im Heiligen Römischen Reich diskutierten politischen Ideen geht u. a. die Lehre der dualen oder doppelten Souveränität auf ihn zurück bzw. war durch ihn erstmals im deutschen Raum rezipiert worden.
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