FRIEDRICH ZU EULENBURG (Friedrich Albrecht Graf zu Eulenburg, 1815-81) preußischer Staatsmann. Im Oktober 1859 stellte man Eulenburg im Range eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers an die Spitze der Preußischen Ostasienexpedition, die Handels-, Freundschafts- und Schifffahrtsverträge mit Japan und China abschließen sollte. Der Vertrag mit Japan kam aufgrund großer Beharrlichkeit und Geschick nach mehr als fünfmonatigen Verhandlungen am 24. Januar 1861, der mit China am 2. September 1861 zustande. 1862 zum Innenminister Preußens ernannt, machte er eine umfassende Verwaltungsreform in den neuen, auch in den alten Provinzen, womit er einer der Wegbereiter für die Entwicklung Preußens zum Rechtsstaat wurde

FRIEDRICH ZU EULENBURG (Friedrich Albrecht Graf zu Eulenburg, 1815-81) preußischer Staatsmann. Im Oktober 1859 stellte man Eulenburg im Range eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers an die Spitze der Preußischen Ostasienexpedition, die Handels-, Freundschafts- und Schifffahrtsverträge mit Japan und China abschließen sollte. Der Vertrag mit Japan kam aufgrund großer Beharrlichkeit und Geschick nach mehr als fünfmonatigen Verhandlungen am 24. Januar 1861, der mit China am 2. September 1861 zustande. 1862 zum Innenminister Preußens ernannt, machte er eine umfassende Verwaltungsreform in den neuen, auch in den alten Provinzen, womit er einer der Wegbereiter für die Entwicklung Preußens zum Rechtsstaat wurde
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Buchbeschreibung "FRIEDRICH ZU EULENBURG (Friedrich Albrecht Graf zu Eulenburg, 1815-81) preußischer Staatsmann. Im Oktober 1859 stellte man Eulenburg im Range eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers an die Spitze der Preußischen Ostasienexpedition, die Handels-, Freundschafts- und Schifffahrtsverträge mit Japan und China abschließen sollte. Der Vertrag mit Japan kam aufgrund großer Beharrlichkeit und Geschick nach mehr als fünfmonatigen Verhandlungen am 24. Januar 1861, der mit China am 2. September 1861 zustande. 1862 zum Innenminister Preußens ernannt, machte er eine umfassende Verwaltungsreform in den neuen, auch in den alten Provinzen, womit er einer der Wegbereiter für die Entwicklung Preußens zum Rechtsstaat wurde"

Brief (1 S. gr. folio, Doppelblatt mit rückseitiger Adresse, mit gedrucktem Kopf MINISTERIUM DES INNERN) mit Ort, Datum, eigenhändiger Unterschrift als Minister des Innern signiert    Berlin, den 9.VI.1875 

- an den Königlichen Regierungs-Assessor, nunmehrigen kgl. Landrat VON SYBEL (FRIEDRICH LUDWIG KARL VON SYBEL (= FRITZ VON SYBEL, 1844-1927, preußischer Verwaltungsbeamter und Landrat) mit der Mitteilung der Bestallung zum LANDRATH DES KREISES GUMMERSBACH durch S.M. dem König.

(dito wie vor :  Brief (1 S. gr. folio) von dem FINANZMINISTERIUM und dem MINISTERIUM DES INNERN mit der Übertragung der zunächst KOMMISSARISCHEN VERWALTUNG der LANDRATHS-STELLE zu GUMMERSBACH !  Berlin, 2.XI.1874, 
von beiden Ministern, EULENBURG und OTTO VON CAMPHAUSEN (1812-96, 
preußischer Finanzminister sowie rheinischer Liberaler) als Finanz-Minister eigenhändig signiert   Euro 300,-)

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