GEORG FRIEDRICH VON ZENTNER (1752-1835) deutscher Rechtsgelehrter und bayerischer Staatsmann. Zunächst Professor für Staatsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, trat er 1799 in die bayerische Ministerialbürokratie ein. Im Königreich Bayern war er ab 1810 geschäftsführender Generaldirektor im Innenministerium und von 1823 bis 1831 Staatsminister der Justiz, 1827/28 zusätzlich Ministerverweser des Staatsministeriums des Königlichen Hauses und des Äußeren. Er war maßgeblich an der Ausarbeitung des bayerischen Gemeindeedikts und der bayerischen Verfassung von 1818 beteiligt. 1820 wurde er als erste Person zum Ehrenbürger der Stadt München ernannt.
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