ADOLPH LEONHARDT (Gerhard Adolph Wilhelm Leonhardt, 1815-80) Dr.jur., deutscher Jurist. Er war Justizminister im Königreich Hannover und später in derselben Funktion in Preußen, Mitglied des Herrenhauses und Kronsyndikus. Der liberal eingestellte Leonhardt war in seiner Amtszeit verantwortlich für das Hypothekengesetz oder die Grundbuchordnung. Maßgeblich beteiligt war er auf Reichsebene an der Ausarbeitung des Strafgesetzbuches, der Gerichtsverfassung, sowie der Straf- und Zivilprozessordnung.

ADOLPH LEONHARDT (Gerhard Adolph Wilhelm Leonhardt, 1815-80) Dr.jur., deutscher Jurist. Er war Justizminister im Königreich Hannover und später in derselben Funktion in Preußen, Mitglied des Herrenhauses und Kronsyndikus. Der liberal eingestellte Leonhardt war in seiner Amtszeit verantwortlich für das Hypothekengesetz oder die Grundbuchordnung. Maßgeblich beteiligt war er auf Reichsebene an der Ausarbeitung des Strafgesetzbuches, der Gerichtsverfassung, sowie der Straf- und Zivilprozessordnung.
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Buchbeschreibung "ADOLPH LEONHARDT (Gerhard Adolph Wilhelm Leonhardt, 1815-80) Dr.jur., deutscher Jurist. Er war Justizminister im Königreich Hannover und später in derselben Funktion in Preußen, Mitglied des Herrenhauses und Kronsyndikus. Der liberal eingestellte Leonhardt war in seiner Amtszeit verantwortlich für das Hypothekengesetz oder die Grundbuchordnung. Maßgeblich beteiligt war er auf Reichsebene an der Ausarbeitung des Strafgesetzbuches, der Gerichtsverfassung, sowie der Straf- und Zivilprozessordnung."

Große ORIGINAL-URKUNDE (1 S. gr. folio, Doppelblatt, gefaltet, mit lithographiertem schwarzen Adler mit Krone am Kopf) mit Ort, Datum, eigenhändiger Unterschrift neben eingeprägtem Staatssiegel signiert  von ADOLF LEONHARDT (1815-80) als preussischer Justizminister.    Berlin, 27.IX.1875

- PATENT als Gerichts-Assessor für Dr.jur. HUGO ALEXANDER-KATZ (1846-1928, dt. Jurist und Schriftsteller, Wirklicher Geheimer Oberjustizrat sowie Mitglied des preußischen Herrenhauses, entwarf ab 1868 das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund , nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches übernahm man wesentliche Teile ins Reichsstrafgesetzbuch, ab 1873 entwarf er die Strafprozeßordnung. Im Jahre 1875 ernannte man ihn zum Kronsyndikus und am 21. Dezember 1876 zum Staatssekretär des neugeschaffenen Reichsjustizamtes, 1879-89 preußischer Staats- und Justizminister)

(dito wie vor, zum gleichen Preis :  Große ORIGINAL-URKUNDE (1 S. gr. folio, Doppelblatt, gefaltet, mit lithographiertem schwarzen Adler mit Krone am Kopf) mit Ort, Datum, eigenhändiger Unterschrift neben eingeprägtem Staatssiegel signiert  von ADOLF LEONHARDT (1815-80) als preussischer Justizminister.    Berlin, 12.III.1873  - PATENT zum GERICHTS-ASSESSOR für FRIEDRICH LUDWIG KARL VON SYBEL (= FRITZ VON SYBEL, 1844-1927, preußischer Verwaltungsbeamter und Landrat) aus Bonn.)

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