HANS GLOBKE (1898-1973) Verwaltungsjurist im preußischen und im Reichsinnenministerium sowie Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze in der Zeit des Nationalsozialismus und von 1953 bis 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts

HANS GLOBKE (1898-1973) Verwaltungsjurist im preußischen und im Reichsinnenministerium sowie Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze in der Zeit des Nationalsozialismus und von 1953 bis 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts
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Buchbeschreibung "HANS GLOBKE (1898-1973) Verwaltungsjurist im preußischen und im Reichsinnenministerium sowie Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze in der Zeit des Nationalsozialismus und von 1953 bis 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts"

E.Albumblatt (1 S. 8°, in Tinte) mit Ort, Datum, Unterschrift signiert   Bonn, 3. Juni 1967

"Laudibus arguitur vini vinosus Homerus. (Trinkfroh war auch Homer, der so häufig das Loblied des Weines sang) Horatius, Epistel I/19..."

 (Globke ist das prominenteste Beispiel für die Kontinuität der Verwaltungseliten vom „Dritten Reich“ zur frühen Bundesrepublik Deutschland. In der Adenauer-Ära war er als „graue Eminenz“ und engster Vertrauter des Kanzlers verantwortlich für Personalpolitik, Kabinettsarbeit, die Einrichtung und Kontrolle von BND und Verfassungsschutz sowie für Fragen der CDU-Parteiführung. Zu seinen Lebzeiten wurde sein Einsatz für die nationalsozialistischeDiktatur nur teilweise bekannt. Im In- und Ausland immer wieder scharf angegriffen, wurde er von der Regierung, dem BND und der CIA aber immer geschützt.   (wiki) )

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