- Artikel-Nr.: 44554
ORIGINAL-TYPOSKRIPT (2 1/3 S. 4° Durchschlag) :
A) ALLGEMEINE VERBOTE Sämmtlichen Wehrmachtsangehörigen ist das Betreten nachstehend aufgeführter Gaststätten in Uniform verboten.
1) Sämtliche Gaststätten, die in den nachfolgend aufgeführten Strassen liegen : HAMBURG : Kalkhof, Winkel- und Herbertstrasse; ALTONA : Kl. Marienstrasse und Lohestrasse.
2) Sämtliche Gaststätten in Altona, Große Freiheit nach 2.00 nachts.
B) Verbot von Einzelgastsstätten grundsätzlich (in Uniform und ziviler Kleidung) - es folgt ausführliche Auflistung beliebter Gaststätten / Lokale der Zeit mit genauer Anschrift, z.B. : b Kaffeehaus Halbmond, Georg Michel, Timpe, Robert Skalawski, Mikado, Metropol Bar, Zum Treffpunkt, Bunte Kuh, Fuchsbau, Indische Bar, Deutsche Porterstube, Afrika Hütte, Leuchtturm... - WICHTIGES ZEITDOKUMENT !!